Die in Drossenhausen geplante Tank- und Rastanlage
führt zu unnötiger Flächenversiegelung
Die geplante Tank- und Rastanlage soll auf einer bisher nicht oder landwirtschaftlich genutzten Fläche errichtet werden und ca. 14 ha umfassen. Davon werden 5,7 ha komplett versiegelt. Dies widerspricht zum einen dem erklärten Ziel der aktuellen Landesregierung aus CSU und FW, den Flächenverbrauch von aktuell 11 ha am Tag auf 5 ha zu begrenzen. Zum anderen gäbe es bereits versiegelte Flächen in der Nähe, die uns geeigneter erscheinen. Am ehemaligen Grenzübergang bei Eisfeld Süd exisitiert bereits eine Tankstelle und ein Hotel und die Betreiber und die Kommune wären an einer Aufwertung der bestehenden Anlagen interessiert. Dadurch würde weniger Fläche neu versiegelt und vorhandene, bereits versiegelte Strukturen genutzt.
Quellen: https://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/indikatoren/ressourcen_effizienz/flaechenverbrauch/index.htm
ist Verschwendung von Steuergeldern
Der Betrieb einer Tank- und Rastanlage an dieser Stelle der A73 ist nicht rentabel. Bei der Planung ging man ursprünglich davon aus, dass ein Vierfaches von dem, was heute an Lastentransport auf der Strecke zwischen Lichtenfels und Suhl stattfindet, über diese Strecke laufen würde. Dies hat sich nicht bewahrheitet, sodass aktuell überwiegend Pendler die Strecke nutzen. Pendler aber haben keinen Bedarf an Tank- und Rastanlagen, da ihre Strecken zu kurz sind. Somit ist diese Anlage, deren Erbauung ca. 19 Millionen Euro kosten soll, voraussichtlich nicht rentabel und verschwendet sinnlos Steuergelder. Gleichzeitig könnte mit deutlich geringerem finanziellen Aufwand ein Ausbau der vorhandenen Standorte durchgeführt werden und damit auch zusätzlich diesen Gebieten, vor allem der Tankstelle am ehemaligen Grenzübergang und der betroffenen Kommune Eisfeld, ein wirtschaftlicher Vorteil entstehen.
erhöht die Hochwassergefahr bei Starkregenereignissen
Ein Bau der Anlage am geplanten Standort würde zu einem erhöhten Eintrag von Oberflächenwasser in den Oertelsgraben führen. Dieser leitet das Wasser, das aktuell auf den Feldern versickern kann, in die Gemeinde Lautertal, die bereits in den Regenereignissen im Herbst 2021 sehr hohe Wasserstände in der Lauter zu verzeichnen hatte. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Wassermenge erhöht, wenn das Oberflächenwasser der 5,7 ha versiegelter Fläche dazukommt. Dieses ist darüber hinaus auch noch durch die mangelnde Filterwirkung bei dieser Abwasserlösung mit Schadstoffen verunreinigt, was den Wasserorganismen Schaden zufügt.
Außerdem wurde bei der ursprünglichen Planung der Anlage ein 5-jähriges Hochwasser als Berechnungsgrundlage genommen. Mittlerweile hat sich jedoch das Risiko eines Starkregenereignisses durch den fortschreitenden Klimawandel stark erhöht. Es ist also aus unserer Sicht dringend erforderlich, eine Neuberechnung anzustellen, um die Gemeinde Lautertal vor Starkregenereignissen zu schützen.
Quelle: Stellungnahme der AG Lebendige Itz
zerstört wertvollen Lebensraum
Die langen Berge dienen einer Vielzahl von im Rückgang begriffenen Tieren und Vögeln als wertvoller Rückzugsort. In unmittelbarer Nähe brüten der Neuntöter, der Bluthänfling, das Rebhuhn, die Klappergrasmücke, die Feldlerche sowie Dorngrasmücke, Feldsperling und Stieglitz (alle diese Arten sind entweder schon gefährdet oder auf der Vorwarnliste). Auch der Rotmilan jagt hier regelmäßig.
Die zu bebauende Fläche grenzt an viele ausgewiesene Schutzgebiete an, deren Schutz eigentlich selbstverständlich sein sollte. LBV und BN hegen seit Jahren dort Flächen, die in einem Biotopverbund gefährdeten Arten einen Rückzugsort bieten soll. Auch grenzt die Fläche an das BfN Naturschutz-Großprojekt „Grünes Band – Rodachtal-Lange Berge-Steinachtal“. Der Freistaat Bayern hat sich verpflichtet, in diesem Gebiet Verschlechterungen zu verhindern – doch der Bau der Tank- und Rastanlage an dieser Stelle würde genau dies bedeuten: Eine Verschlechterung durch Zerschneiden einer bis dahin noch relativ tierfreundlichen Fläche, zusammengesetzt aus Biotopen, Schutzflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen, und einer Verschlechterung durch Lichtverschmutzung, wodurch vor allem Insekten und die ebenfalls vor Ort vorhandenen und geschützten Fledermäuse zu leiden haben.
Quelle: Gutachten Bund Naturschutz https://pronatur-langeberge.de/gutachten/
ist in ihrer aktuellen Planung nicht EU-rechtskonform
Das Ziel einer Tank- und Rastanlage soll sein, den LKW-Fahrer*innen die Einhaltung ihrer täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten zu ermöglichen. Diese sind wie folgt per EU-Gesetz vom 8.7.2020 vorgeschrieben: Die täglichen Ruhezeiten von mindestens elf Stunden dürfen nach wie vor (Stand Januar 2022) im Lastwagen verbracht werden. Für die wöchentlichen Ruhezeiten von 45 Stunden am Stück muss jedoch gemäß § 8a des Fahrpersonalgesetzes (FpersG) ein geeigneter Schlafplatz außerhalb der Kabine aufgesucht werden – sprich: beispielweise ein Hotel. LKW-Fahrer und auch die Halter müssen – abhängig von den Stunden, die illegal in der Kabine verbracht wurden, mit sehr hohen Sanktionen rechnen, wenn das Kabinenschlafverbot missachtet wird. In der Planung der Tank- und Rastanlage Lange Berge wurde allerdings keinerlei Übernachtungsmöglichkeit für die LKW-Fahrer*innen eingeplant und damit ist die Planung überholt. Demgegenüber gibt es in den anderen möglichen Standorten (Rottenbach, Ebersdorf) bereits Hotels, die diese Aufgabe übernehmen könnten; dort müssten nur Stellplätze geschaffen werden.
https://www.bussgeldkatalog.org/kabinenschlafverbot/